Startklar für die Praxisübernahme

Die Übernahme einer Arzt- oder Zahnarztpraxis ist eine komplexe wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Herausforderung, die gut geplant und solide kalkuliert werden will.

04.04.2022 Fachartikel

Für Gründerinnen, Gründer und Expansionsfreudige bietet die demografische Entwicklung gute Voraussetzungen zur Verwirklichung ihres Praxistraums. Schon jetzt suchen viele niedergelassene Ärzte und Zahnärzte nach geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern. Mit der uns bevorstehenden Renteneintrittswelle bis 2030 wird das Angebot an Praxisverkäufen weiter steigen und auch den Zugang in zulassungsbeschränkte Gebiete vermehrt ermöglichen. Trotz guter Chancen zur Praxisübernahme ist die Komplexität eines solchen Projektes nicht zu unterschätzen.

Die Vorteile einer Praxisübernahme

Die Übernahme einer Arzt- oder Zahnarztpraxis ist eine komplexe wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Herausforderung. Mit einer eigenen Praxis werden Medizinerinnen und Mediziner zu Unternehmern und kommen nicht umhin, sich mit betriebswirtschaftlichen sowie (steuer)rechtlichen Fragestellungen befassen zu müssen. Die Begleitung durch Fachexperten ist daher unbedingt anzuraten. Denn nur eine solide Risikoprüfung und rechtssichere Beratung kann den Weg vom Praxistraum zur Traumpraxis erfolgreich ebnen.

Doch was spricht eigentlich für die Übernahme einer bestehenden Praxis? Gibt eine Neugründung nicht viel mehr Freiheiten – ohne vorgegebene Strukturen und Kompromisse?

Zunächst einmal: Der Investitionsbedarf für eine Praxisneugründung und Praxisübernahme hält sich, entgegen der mehrheitlichen Annahme, meist die Waage. Umbau und Modernisierung einer bestehenden Praxis erfordern oftmals ähnlich viele Finanzmittel wie eine neu gegründete Niederlassung.

Für eine Praxisübernahme sprechen vor allem folgende Argumente:

  • Praxisstandort in zulassungsbeschränkten Gebieten
    Aufgrund der ärztlichen Überversorgung in einigen Gebieten lässt die Bedarfsplanung der Kassenärztliche Vereinigung (KV) eine Praxisneugründung in diesen Regionen nicht zu. Mit der Übernahme einer Praxis besteht die Möglichkeit, sich in einer zulassungsbeschränkten Wahlregion niederzulassen.
  • Bezugsfertige Räumlichkeiten
    Mit einer Praxisübernahme können Sie direkt loslegen. Die Praxisräume sind eingerichtet und ausgestattet. Aufwendige Gestaltungskonzepte und Anschaffungszeiträume für Praxisinventar entfallen vorerst. Bei Bedarf kann die Individualisierung und Modernisierung der Praxis zu einem späteren Zeitpunkt oder peu à peu im laufenden Praxisbetrieb durchgeführt werden.
  • Vorhandenes Praxispersonal
    Bei einer Übernahme profitieren Sie auch von einem bestehenden und eingespielten Praxisteam. Im Gegensatz zur Neugründung erspart Ihnen die Praxisübernahme eine aufreibende Personalsuche sowie langwierige Einarbeitungsprozesse.
  • Etablierter Patientenstamm
    Beim Kauf einer Arzt- oder Zahnarztpraxis wird der Patientenstamm gewöhnlich mit übernommen. Praxisübernehmerinnen und -übernehmer müssen also nicht erst groß die Werbetrommel für Neukunden rühren. Ein verlässlicher Patientenstamm reduziert Marketingkosten und bietet Planungssicherheit.
  • Datenbasis als Planungsgrundlage
    Eine bestehende Praxis kann meist eine gute Datenbasis vorweisen, anhand derer Zukunftsprognosen für die Praxisentwicklung gegeben werden können. Zu erwartende Gewinne und Erlöse lassen sich damit realistisch einschätzen und höhere Gründungsrisiken vermeiden.

Wieviel ist die Praxis wert?

Wertermittlung bei Praxisübernahme

Um Streitigkeiten bei der Verhandlung zur Praxisübernahme zu vermeiden, sollte eine professionelle Praxiswertermittlung durchgeführt werden. Erst auf Grundlage eines aussagekräftigen Sachverständigenberichts ist eine realistische Kaufpreisgestaltung möglich.

Der Wert einer Arzt- oder Zahnarztpraxis besteht aus zwei wesentlichen Komponenten: dem materiellen und dem ideellen Praxiswert.

Der materielle Wert setzt die „fassbare“ Substanz der Praxis an, im Wesentlichen die Praxiseinrichtung, IT-Ausstattung und medizinische Geräte. Das Inventar wird anhand des Wiederbeschaffungswertes abzüglich der tatsächlichen Wertminderung durch Abschreibung bewertet. Der technische Zustand sowie die Funktionalität des Inventars werden in der Wertermittlung ebenfalls berücksichtigt.

Der ideelle Wert ist der immaterielle Praxiswert. Er wird auch als Goodwill oder Firmenwert bezeichnet. Im ideellen Praxiswert werden die zukünftigen Ertragserwartungen der Praxis analysiert. Er berechnet sich aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und „weichen“ Praxisfaktoren, zum Beispiel:

  • Praxisstandort
  • Konkurrenzsituation
  • Praxisstruktur
  • Praxisorganisation
  • Patientenstamm und Privatpatientenquote
  • Qualitätsmanagement und Zertifizierungen
  • Praxisimage und Praxisruf
  • Qualität des Praxispersonals

Ein professionelles Wertgutachten hilft, Preisvorstellungen beim Praxiskauf und -verkauf realistisch einzuordnen und Verhandlungsstreitigkeiten zu verhindern. Für eine objektive Wertermittlung empfiehlt sich die Beauftragung eines Sachverständigen. Sein Praxiswertgutachten bietet eine faire Verhandlungsgrundlage für Praxisabgebende und -übernehmende und dient darüber hinaus als Grundlage für die Finanzierungszusage der Bank.

Die Praxisübernahme auf solide Füße stellen

Der Businessplan

Mit der Wertermittlung haben Ärzte und Zahnärzte, die eine Praxis übernehmen wollen, eine Orientierungsgröße für ihr Vorhaben in der Hand. Entscheidend ist jetzt, das Projekt auf solide wirtschaftliche Füße zu stellen: Ziele klar zu definieren, Konzepte und Planungen zu kreieren und die Finanzierbarkeit zu prüfen. All das umfasst der Businessplan.

Der Businessplan spielt die Praxisübernahme virtuell durch. Seien es Digitalisierungsvorhaben, das Patientenwachstum oder die Personalfluktuation: Im Businessplan wird eine detaillierte Finanzplanung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgearbeitet, die die Entwicklung der Praxis analysiert und prognostiziert. Ob Neugründung oder Praxisübernahme: Der Businessplan ist der Praxisfahrplan für jede Existenzgründung. Er prüft die Machbarkeit des Übernahmevorhabens und benennt Maßnahmen, die zur Zielerreichung nötig sind.

Als Steuerungsinstrument wird der Businessplan für Praxisinhaberinnen und -inhaber zur Grundlage für strategische und wirtschaftliche Entscheidungen. Zudem schafft er die Basis zur Kontrolle der Plan-Werte. Im Praxiscontrolling werden innerhalb fest definierter Zeitintervalle die Soll-Vorgaben aus dem Businessplan mit den Ist-Ergebnissenabgeglichen, um sowohl positive als auch negative Abweichungen feststellen und passende Maßnahmen ergreifen zu können.

Was muss der Käufer vor der Übernahme noch wissen

Die Gespräche zwischen abgebendem und übernehmendem (Zahn-)Arzt oder (Zahn-)Ärztin sollten frühzeitig aufgenommen werden, um die wichtigsten Fragen vor der Vertragsunterzeichnung zu klären. Ein möglicher Konkurrenzschutz ist nur ein Thema, mit dem sich Praxisübernehmerinnen und -übernehmer beschäftigen sollten: Mit dem Verkäufer oder der Verkäuferin kann gegebenenfalls ein Wettbewerbsverbot vereinbart werden, das besagt, dass er bzw. sie sich im Einzugsgebiet der ehemaligen Praxis nicht erneut niederlassen darf.

Darüber hinaus ist die Übernahme von bestehenden Praxisverträgen relevant. Zu welchen Konditionen wurden diese abgeschlossen und gelten diese Konditionen auch für den Praxisnachfolger, die Praxisnachfolgerin? Insbesondere die Mietverträge sind genau zu prüfen, denn darin verbergen sich nicht selten vertragsrechtliche Fallstricke.

Die langjährige Praxisarbeit der abgebenden Inhaberin oder des Inhabers bringt viel Detailwissen mit sich. Praxisübernehmerinnen und -übernehmer sollten sich dieses Erfahrungsgut zu Nutze machen und von dem Wissensschatz profitieren: Ausführliche Gespräche über das Praxispersonal, die Stimmung im Team, Eigenheiten und Arbeitsvereinbarungen geben Einblicke in die Personalsituation. Der Austausch über den Patientenstamm, Erwartungen, Beschwerden und angewandte Heilmethoden hilft, die Kundenklientel besser einzuschätzen und konkrete Praxisziele zu definieren.

Grundsätzlich gilt es, sich Eindrücke vor Ort zu verschaffen und diese mit den eigenen Wünschen und Zielen abzugleichen. Praxis, Team und Patientenstamm sollten zum neuen Chef oder zur neuen Chefin passen. Andernfalls sind Konflikte vorprogrammiert.

Ein gutes Verhältnis zum Abgeber erleichtert die Praxisübernahme

Eine reibungslose Praxisübernahme gelingt am besten, wenn zwischen Abgeber und Übernehmer ein Vertrauensverhältnis entsteht. Dazu kann es hilfreich sein, gemeinsam ein Seminar zum Thema Praxisabgabe bzw. Praxisübernahme zu besuchen: Man kommt zusammen, lernt sich kennen und lotet aus, ob die Chemie stimmt.

Bewährt hat sich außerdem, wenn abgebende und übernehmende Mediziner und Medizinerinnen in der Übergangszeit gemeinsam den Praxisbetrieb bewältigen. In Form eines befristeten Angestelltenverhältnisses, als Urlaubsvertretung oder im Jobsharing-Modell kann sich der Praxisübernehmer oder die Praxisübernehmerin in Ruhe in die Praxisstrukturen einarbeiten, das Team kennenlernen und von den Erfahrungen des Vorgängers bzw. der Vorgängerin profitieren. Auch der Patientenstamm gewöhnt sich so besser an die bevorstehende Personalveränderung, und die Belegschaft hat genügend Zeit, sich auf die neue Führungskraft einzustellen.    

Eine von gegenseitigem Respekt getragene Praxisübernahme macht viele Verhandlungsprozesse und Übergaben leichter. Wer eine Arzt- oder Zahnarztpraxis übernehmen möchte, sollte wertschätzend und empathisch agieren, denn die Praxisabgabe fällt vielen Inhaberinnen und Inhabern nicht leicht.

Die Verwirklichung einer eigenen Niederlassung ist für die meisten von ihnen ein Lebenswerk, in das viele Investitionen, unermüdliches Engagement und bisweilen auch Sorgen und Tränen geflossen sind. Praxisübernehmer und -übernehmerinnen sind daher gut beraten, die Lebensleistung des abgebenden Arztes oder Zahnarztes zu würdigen, um eine respektvolle Kommunikationsbasis für den Übernahmeprozess zu schaffen – und ggf. auch darüber hinaus. Denn sollten nach der Praxisübernahme noch Fragen oder Probleme auftreten, ist es immer hilfreich, sich an den Vorgänger oder die Vorgängerin wenden zu können, um sich deren Rat aus langjähriger Praxiserfahrung einzuholen.

Beratung und Begleitung bei der Praxisübernahme

Bei Kauf oder Übernahme einer Praxis gibt es sehr viele Aspekte zu berücksichtigen. Die Komplexität eines solchen Vorhabens ist allein kaum zu bewältigen, und eine frühzeitige Planung ist das A und O. Ein Vorlauf von ein bis zwei Jahren gibt Übernehmerinnen, Übernehmern und Fachberatern ausreichend Zeit für solide Analysen und Fortführungsprognosen.

Eine seriöse Steuer- und Rechtsberatung sind bei der Übernahme einer Arzt- oder Zahnartpraxis unerlässlich. Die Verträge müssen rechtssicher formuliert und geprüft werden, steuerliche Aspekte sollten frühzeitig geklärt und abgesichert werden.

Darüber hinaus ist es hilfreich, erfahrene Berater an der Seite zu haben, die bei der Businessplanerstellung, Finanzplanung und dem OnBoarding-Prozess unterstützen. Professionelle Markt- und Wettbewerbsanalysen, ein solides Investitionskonzept und klar definierte Praxisziele sind wesentlich Bausteine für den zukünftigen Praxiserfolg.

Die Kock + Voeste-Machbarkeitsstudie analysiert Potenziale und Risiken eines Übernahmevorhabens. Wir kalkulieren die wirtschaftlichen Auswirkungen und erarbeiten optimale Lösungswege für die Zielerreichung. Für eine erfolgversprechende Praxisübernahme prüfen wir Standortfaktoren, die Qualität des Patientenstamms, bewerten finanzielle Risiken und entwickeln einen exakt auf die wirtschaftlichen Umstände angepassten Finanzplan. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Ärzte und Zahnärzte, die eine Praxis übernehmen wollen, in allen wirtschaftlichen, strategischen und organisatorischen Belangen.